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Kulturgutschutz

Kulturgutschutz  

Das NLD ist in Niedersachsen für den Kulturgutschutz zuständig. Er umfasst schwerpunktmäßig die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen nach dem Kulturgutschutzgesetz sowie die Beratung und Kontrolle des Kunsthandels. Dazu zählt auch eine Überprüfung der Provenienz des Kulturguts, um in enger Zusammenarbeit mit Polizei, Zollbehörden und Interpol den illegalen Kunsthandel zu bekämpfen. Dieser Arbeitsbereich berührt auch die Sicherstellung und Restitution von Kulturgut. Außerdem gehören dazu die Erteilung von Kostenbescheiden und die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Kulturgutschutzgesetz.

Bis zum Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) am 06.08.2016 war in Deutschland der Kulturgutschutz durch verschiedene Gesetze und internationale Abkommen geregelt.

Vorrangige Ziele sind, national wertvolles Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland zu schützen und den illegalen Handel mit Raubgut zu bekämpfen. Die Bewahrung des Kulturerbes für zukünftige Generationen steht dabei ebenfalls im Fokus.

Diese Ziele will man unter anderem damit erreichen, dass nunmehr für die Ausfuhr von Kulturgütern in EU- oder Drittstaaten, die unter bestimmte Alters- und Wertgrenzen fallen, eine Genehmigung erforderlich ist. Ganz neu ist die Genehmigungspflicht nicht, bisher galt sie allerdings nur für Ausfuhren in Drittstaaten.

Mit Verordnung vom 06.09.2017 wurden die Aufgaben der §§ 22 und 24 KGSG auf das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege übertragen.

Das Niedersächsische Landesamt ist somit zuständig für Genehmigungen der vorübergehenden (< 5 Jahre) Ausfuhr von nationalem Kulturgut (§22 KGSG) und für Genehmigungen für Ausfuhren von Kulturgut (§24 KGSG), jeweils sowohl in EU-Mitgliedsstaaten als auch in Drittstaaten.

Für die weiteren Aufgaben des KGSG ist in Niedersachsen das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zuständig.

Weitreichende Informationen zum Kulturgutschutz finden Sie im Internet auf der Seite der Bundesregierung www.kulturgutschutz-deutschland.de.

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