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Auskunft zum Denkmalverzeichnis

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege führt ein Verzeichnis der Kulturdenkmale. Das Verzeichnis wird kontinuierlich fortgeführt und auf Basis neuer Erkenntnisse ergänzt. Jedermann kann Einblick in das Verzeichnis nehmen.

Aktuelle Auskünfte zum Verzeichnis der Kulturdenkmale (Einzeldenkmale, Gruppen baulicher Anlagen, Bodendenkmale) sowie Grabungsschutzgebiete und Welterbeflächen erhalten Sie über die E-Mail: verzeichnis@nld.niedersachsen.de
. Sie erhalten Auskünfte zu den Fachbereichen Archäologie und Bau und Kunst.
- Ist ein Objekt als Kulturdenkmal eingetragen? Bitte Gemeinde, Adresse und ggf. auch Flurstück benennen.
- Ist auf einem Flurstück ein Kulturdenkmal eingetragen? (z.B. landwirtschaftliche Fläche, Wald). Bitte Gemeinde, Gemarkung und Flurstück angeben oder Lagedaten in WGS84 oder UTM32N Format bzw. kml-Datei (GoogleEarth-Format).
- Weitere Informationen zu einem Objekt bzw. Fehler, die mir im Denkmalatlas aufgefallen sind.
- Meldung, dass Hinweise darauf vorliegen, dass ein Kulturdenkmal zerstört ist.

Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz ist die Anwendbarkeit der Schutzvorschriften nicht von einer Eintragung in das Verzeichnis abhängig. Das bedeutet, dass Objekte auch dann Denkmaleigenschaften besitzen können, wenn sie nicht im Verzeichnis geführt werden. Auskünfte zu beweglichen Denkmalen sowie über Zubehör von Baudenkmalen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

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