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Richtlinien zur Dokumentation archäologischer Maßnahmen/Ausgrabungen

Die Richtlinien dienen der Vereinheitlichung der Dokumentation von Archäologischen Maßnahmen in Niedersachsen. Sie gelten als Standard für das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als archäologische Fachbehörde und werden auch den Kommunalarchäologien, Unteren Denkmalschutzbehörden, den Landesmuseen sowie anderen ausgrabenden Forschungsinstitutionen und sonstigen Einrichtungen, die archäologisch tätig werden, empfohlen. Sie umfassen alle Archäologischen Maßnahmen (z.B. Grabungen, baubegleitende Untersuchungen, Prospektionen).

Für die Einhaltung der Dokumentationsstandards ist der/die Grabungsleiter/in bzw. die beauftragte Grabungsfirma verantwortlich. Für Verursachergrabungen sollen die Richtlinien bei der Anfertigung von Leistungsverzeichnissen zu Grunde gelegt werden.

Die Richtlinien Archäologischer Maßnahmen/Ausgrabungen stehen hier als PDF-Download zur Verfügung. Die Anlagen sind in einem ZIP-Dokument zusammengefasst und enthalten die zugehörigen Formblätter im Word-, Excel- oder PDF-Format.

Adressen der Stützpunkte, Unteren Denkmalschutzbehörden und Kommunalarchäologien in Niedersachsen

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