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Bußgeldverfahren
Wenn Sie vom Landesamt für Denkmalpflege einen Bußgeldbescheid bekommen haben, achten Sie bitte auf die Einhaltung der Fristen.
Sie können binnen zwei Wochen, nachdem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, Einspruch einlegen. Das NLD wird Ihren Einspruch danach prüfen. Hält das NLD an seiner Auffassung fest, wird es die Verfahrensakte an das zuständige Amtsgericht geben. Es findet dann ein gerichtliches Verfahren statt. Beachten Sie bitte, dass die Geldbuße danach neu bestimmt wird. Eine „Verböserung“, d.h. eine höhere Geldbuße, ist dann rechtlich möglich.
Haben Sie keinen Einspruch eingelegt oder wurde dieser verworfen, haben Sie die Geldbuße auf die angegebene Kontoverbindung einzuzahlen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Ihnen mitgeteilte Kassenzeichen im Verwendungszweck eintragen.
Sie können eine Ratenzahlung beantragen. Bitte nehmen Sie dazu möglichst frühzeitig Kontakt zum Landesamt für Denkmalpflege auf.
Zahlen Sie nicht, kann gegen Sie Erzwingungshaft bis zu sechs Wochen (in Einzelfällen bis zu drei Monaten) angeordnet werden. Die Bußgeldforderung bleibt dabei bestehen. D.h. Sie müssten auch nach der Haft noch die Geldbuße bezahlen.