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Das schwierige historische Erbe des Kolonialismus: Verantwortung der Rückgabe


Viele Museen und Sammlungen verfügen über Sammlungsbestände, die aus der Kolonialzeit stammen. In den Zeiten ab dem späten 19. Jahrhundert bestand ein großes Interesse, nicht nur ethnologische Sammlungen auf- und auszubauen.

Nicht immer ist die Geschichte dieser Exponate offenkundig: Auch hier mag die Aneignung auf Umstände zurückzuführen sein, die moralisch oder rechtlich zu beanstanden wären. Die Aufklärung dieser Umstände ist schwierig, im Einzelfall auch unmöglich.

Ob es z.B. die Objekte der Tendaguru-Expedition, Human remains in ethnologischen Sammlungen oder Exponate aus dem Vorderen Orient sind, selbst wenn die Erwerbsumstände unter heutigen Gesichtspunkten vielleicht keinen Bedenken begegnen, bleibt trotzdem die Frage, ob die Herkunftsstaaten nicht Anspruch darauf haben sollten, dass ihr kulturelles oder naturhistorisches Erbe in der Heimat ausgestellt wird.

Daraus erfolgt eine große Verantwortung, die spätestens seit 2018 auch im politischen Raum angekommen zu sein scheint. Diese Verantwortung besteht zunächst darin, die Provenienzen der Sammlungsbestände sorgfältig zu klären. Sind die Stücke der Sammlung sodann zurückzugeben, ist das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege bei der Kontaktherstellung über die offiziellen Stellen (Auswärtiges Amt, Botschaften, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) gerne zur Unterstützung niedersächsischer Museen, Sammlungen und Archive bereit.

Die („dauerhafte“) Ausfuhr von kolonialem Kulturgut zur Rückgabe an die heutigen Herkunftsstaaten ist grundsätzlich genehmigungsfrei. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege empfiehlt aber eine Genehmigung nach dem Kulturgutschutzgesetz, um Probleme bei der Zollabfertigung zu vermeiden, da von außen nicht differenziert werden kann, ob die Ausfuhr zur Rückgabe oder zur kommerziellen Ausfuhr erfolgt. Die Genehmigung zur Rückgabe von kolonialem Kulturgut wird bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen unverzüglich und kostenfrei erteilt.


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