Gestohlene Goldmünze aus Parma kehrt nach Italien zurück
Es war ein spektakulärer Coup: Ganze 600 antike griechische und römische Goldmünzen wurden 2009 bei einem nächtlichen Einbruch im Archäologischen Nationalmuseum in Parma gestohlen. Eine davon, ein Solidus, geprägt um 385 n. Chr. in Trier mit dem Konterfei Kaiser Magnus Maximus', tauchte im Handel wieder auf (Wert: 10.000 €).
Die Staatsanwaltschaft, die von den italienischen Behörden eingeschaltet worden war, zog das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hinzu, das seit 2017 auch für den Kulturgutschutz zuständig ist und damit für die Ein‐ und Ausfuhrkontrolle über deutsches und ausländisches Kulturgut und eine Kontrolle des Kunsthandels. Die Experten des NLD identifizierter das Objekt, das daraufhin konfisziert wurde, bevor es versteigert werden konnte.
Italien stellte ein offizielles Rückgabeersuchen nach § 50 KGSG i.V.m. der Europäischen Rückgaberichtlinie. Die Münze ist bereits im Februar 2020 von der Staatsanwaltschaft an das NLD zum Zwecke der Rückgabe ausgehändigt worden. Dort hat sie bis zum heutigen Tag auf die feierliche Übergabe und Rückkehr in ihre Heimat gewartet.
Vor Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes hat es kaum Rückgabeverfahren illegal verbrachter Kulturgüter gegeben. Dies lag nicht nur an der Schwierigkeit, die verschiedenen beteiligten Behörden im In- und Ausland miteinander zu vernetzen, sondern insbesondere an fehlenden oder unzureichenden Rechtsvorschriften. Aus der Neugestaltung der der europäischen Rückgaberichtlinie 2014/60/EU ergaben sich neue Anforderungen an das deutsche Recht, die auch die dringend erforderliche Überarbeitung der bisherigen Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens von 1970 ermöglichten. In den letzten fünf Jahren, seit Einführung des Kulturgutschutzgesetzes, nimmt die Anzahl der Rückgabeverfahren deutlich zu; immer mehr illegal verbrachte Kulturgüter kehren an ihren Ursprungsort zurück.
Die heutige Zeremonie im Italienischen Generalkonsulat wird von Vertreterinnen und Vertretern der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) sowie des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege (NDL) begleitet. Die Rückführung in das Archäologische Museum in Parma erfolgt durch eine Delegation Italienischer Carabinieri. Bald kann die Münze dort wieder an ihrem angestammten Platz besichtigt werden.
"Der Kulturgutschutz ist uns allen ein großes Anliegen", so Niedersachsens Kulturstaatssekretärin Dr. Sabine Johannsen. "Der Raubzug im Grünen Gewölbe in Dresden sowie der Diebstahl der Goldmünze 'Big Maple Leaf' von Königin Elisabeth II. aus dem Berliner Bode-Museum haben uns auch in Deutschland schmerzhaft vor Augen geführt, wie gefährdet unser Kulturgut auch heute noch ist. Daher bin ich umso dankbarer, dass wir heute das im Jahr 2009 gestohlene Kulturgut an die Republik Italien – und auch in diesem würdigen Rahmen – zurückgeben können. Der Solidus des Kaisers Magnus Maximus ist ein seltenes Zeugnis der Spätantike. Ich freue mich, dass die Münze künftig wieder für die kulturelle Bildung und einen realistischen und nahezu greifbaren Blick in die Spätphase des Römischen Reichs zur Verfügung steht."