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Veröffentlichung Sponsoringleistungen

Vereinnahmte Sponsoringleistungen, Werbezuwendungen, Spenden und Schenkungen mit einem Wert ab 1.000 €


Die Niedersächsische Landesregierung hat am 01. April 2014 eine Neufassung der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen.
Danach sind Sponsoringleistungen, Werbezuwendungen, Spenden und Schenkungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall im Internet zu veröffentlichen.

 

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