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Informationen für Sondengänger/innen in Niedersachsen

Da archäologische Funde nicht nachwachsende, irreversible Quellen der Geschichte sind und ihre historische Aussage nur in ihrem Fundkontext preisgeben, ist die Suche mit Metallsonden grundsätzlich problematisch. Es besteht die Gefahr, dass Metallgegenstände ohne professionelle Dokumentation ihrem Fundzusammenhang entrissen und auf ihren rein antiquarischen Wert reduziert werden. Zudem sind Metallfunde konservatorisch hoch sensibel und am besten im Erdreich geschützt. Sind sie erst einmal geborgen, ist ihre Erhaltung oftmals sehr schwierig und aufwändig. Daher ist die Suche nach archäologischen Funden mit technischen Hilfsmitteln, vor allem Metalldetektoren, genehmigungspflichtig (§ 12 NDSchG).

Unter dem Dach der Archäologischen Kommission für Niedersachsen e.V. haben sich die Archäologinnen und Archäologen in den Denkmalbehörden des Landes und der Kommunen auf ein landeseinheitliches Verfahren zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Sondengängern verständigt.

Das inzwischen bewährte System sieht für Personen, die mit Hilfe von Metallsonden nach archäologischen Funden suchen wollen, ein dreistufiges System vor, das die Information, Sensibilisierung und Fortbildung der Interessierten zum Ziel hat.

Schritt 1: Kontaktaufnahme des/der Interessierten mit dem/der für das jeweilige Suchgebiet zuständigen Archäologen/in bzw. der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde bei den Landkreisen oder Kommunen. In einem Gespräch ist zu klären, ob eine Zusammenarbeit im Sinne des Denkmalschutzes geplant ist. Wenn das Gespräch mit diesem Ergebnis endet, kann der zuständige Archäologe/die zuständige Archäologin bzw. der Vertreter/die Vertreterin der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden mittels eines Schreibens die Teilnahme am Theoriekurs befürworten.
 


Schritt 2: Teilnahme am Theoriekurs am Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege. Jeweils am ersten Freitag oder Samstag im Quartal, also Anfang März, Juni, September und Dezember, finden die Online-Theoriekurse zu Fragen des Einsatzes von Metallsonden zur Suche nach Bodendenkmalen statt. Nach einer Einführung in die Belange der archäologischen Denkmalpflege, juristische Vorgaben und Gefahren durch Kampfmittel im Boden wird anhand ausgesuchter Beispiele das Zusammenspiel von Facharchäologie und Sondengängern erörtert. Weitere Themen sind die Handhabung von analogen und digitalen Karten, die Einmessung, Verpackung und Fundinventarisation sowie die Meldung der Funde. Darüber hinaus werden Suchstrategien diskutiert und Bestimmungsübungen angeboten. Die Anmeldung erfolgt über die für Sie zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. Das NLD sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung und lädt zum nächsten freien Theoriekurs ein. 
 


Nach dem Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Diese ist wesentliche Grundlage für die Zulassung eines Antrages auf Suchgenehmigung. Sie selbst sind aber keine Genehmigungen zur Suche nach Kulturdenkmalen mit technischen Hilfsmitteln gemäß § 12 NDSchG und begründen auch keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer solchen. Eine Genehmigung zur Suche nach Kulturdenkmalen mit technischen Hilfsmitteln kann nur durch die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde erteilt werden.


Schritt 3: Teilnahme am Praxiskurs. Für die Teilnehmenden der Theoriekurse besteht die Möglichkeit, ergänzend an einem eintägigen Praxiskurs teilzunehmen. Diese werden von Dr. Mario Pahlow, NLD Regionalreferat Lüneburg, koordiniert. Die Praxiskurse finden zumeist in der Zeit zwischen Oktober und März statt, die Termine sind stark vom Wetter und der landwirtschaftlichen Nutzung der Prospektionsflächen abhängig. Der Ort für den Kurs wird – wenn möglich – so gewählt, dass die Teilnehmenden nicht zu weit fahren müssen. Die Prospektionsflächen werden vom Koordinator in Zusammenarbeit mit den vor Ort zuständigen Archäologinnen und Archäologen ausgewählt. In der Regel werden die Teilnehmenden 3 bis 4 Wochen vor Beginn des Kurses über Ort und Zeit informiert. Auch die Praxiskurse enden mit einer Teilnahmebestätigung.

Der/die in diesen Kursen qualifizierte Antragsteller/in bewirbt sich mit der Bescheinigung bei der für das avisierte Suchgebiet zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde um eine Suchgenehmigung. Ist die Untere Denkmalschutzbehörde nicht mit eigenem Fachpersonal ausgestattet, werden bei der Entscheidung die Fachleute des NLD einbezogen.

Eine Suchgenehmigung wird zeitlich und räumlich befristet ausgestellt und ist an eine Berichtspflicht geknüpft. Weitere Informationen werden den Interessierten während der Kurse vermittelt.


Kontakt: Sonden@NLD.Niedersachsen.de


Adressen der Stützpunkte Kommunalarchäologien und Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen

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