Version 2.1: Fundmeldung.pdf
(0,19 MB)
Mustertext mit Erläuterung, Version 2.1: Fundmeldung.doc
(0,63 MB)
Wer in der Erde oder im Wasser Sachen oder Spuren findet, bei denen es sich um archäologische Funde oder Befunde handelt, hat dies nach § 14 NDSchG unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde zu melden. Bitte wenden Sie sich an eine der Kommunalarchäologien in Ihrer Region (Untere Denkmalschutzbehörden) oder an das NLD in Hannover mit seinen Stützpunkten in Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg.
Für die Fundmeldungen können Sie das PDF-Formular verwenden. Bitte fügen Sie einer Meldung, möglichst in Form einer E-Mail, auch Fotos der Funde bei. In der Word-Datei sind eine Muster-Fundmeldung und weitere Hilfestellungen enthalten. Wurden Funde mittels GPS einzeln eingemessen, übersenden Sie uns bitte die Messdaten als .kmz-Datei, Excel-Tabelle oder .Texttabelle. Falls Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den hier angebotenen PDF-Downloads der Formulare.
Adressen der Regionalreferate im NLD und Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen
Übersicht der Kommunalarchäologien in Niedersachsen