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Finanzielle Förderung

Die wichtigste Denkmalförderung besteht in den Möglichkeiten der erhöhten Steuerabschreibung für Sanierungskosten. Beachten Sie bitte, dass Steuerbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt nur für vorher mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmte Maßnahmen möglich sind. Näheres erfahren Sie hier:
DNK-Broschüre: Denkmäler im Privateigentum - Hilfe durch Steuererleichterungen (pdf), 2017

Das Land Niedersachsen trägt durch direkte Zuschüsse zu den Kosten der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen bei. Landesmittel für Denkmalpflege sind begrenzt und können nur für vorbildliche Instandsetzungsmaßnahmen zur Denkmalerhaltung oder besonders dringliche Vorhaben eingesetzt werden. Zu den Förderungen beraten Sie die Referenten des NLD. Dazu hat das Land eine Richtlinie erlassen:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (Link)


In Niedersachsen hat sich ein zweistufiges Vorgehen bewährt:

  • Stufe 1: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer unteren Denkmalschutzbehörde auf und erörtern Sie die von Ihnen geplante Maßnahme. Von dort aus erfolgt eine Beteiligung des NLD.
  • Stufe 2: Anträge auf Förderung stellen Sie, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung und der Finanzierungsplan weitgehend gesichert erscheinen.

Die Gebietsreferenten beraten Sie gerne zu weiteren Fördermöglichkeiten aus nationalen oder europäischen Fonds sowie zum finanziellen Engagement verschiedener Stiftungen.

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