Präkolumbische Tonfiguren werden an Mexiko zurückgegeben
Am 28. September 2021 werden weitere in Niedersachsen sichergestellte Kulturgüter an ihr Herkunftsland übergeben: Diesmal handelt es sich um zwei Tonfiguren der Teotihuacan-Kultur aus dem Hochtal Mexikos. Botschafter Francisco José Quiroga Fernández nimmt sie im Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in Empfang.
Die zwei Keramikobjekte, eine Figurine und ein Henkelgefäß, dürften vermutlich zwischen 200 und 600 n. Chr (bis möglicherweise 900 n. Chr.) angefertigt worden sein. Im Februar/März 2021 wurden sie auf einer Online-Plattform zum Verkauf angeboten. Auf Vermittlung des Zollkriminalamts und des Niedersächsischen Landeskriminalamts wurde die Polizei um Übernahme des Verfahrens gebeten, nach Beratung mit dem NLD erfolgte am 1. April 2021 die Sicherstellung.
Die Figuren wurden im Auftrag des NLD durch Prof. Dr. Nikolai Grube von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn gutachterlich bewertet, der zu dem Ergebnis kam, dass es sich um das Fragment eines Kopfes bzw. einer Gesichtsmaske mit Kopfschmuck handelt, das aus dem Hochtal Mexikos stammt; beim zweiten Objekt, einem Henkelgefäß in der Form eines menschlichen Wesens, ist die Authentizität nicht vollständig gesichert. Das Auswärtige Amt hat die Rückgabe an Mexiko vermittelt.
Hintergrund:
Das Inverkehrbringen (Anbieten) von Kulturgut, das illegal eingeführt wurde, ist verboten; der Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Vor Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes hat es kaum Rückgabeverfahren illegal verbrachter Kulturgüter gegeben. Dies lag nicht nur an der Schwierigkeit, die verschiedenen beteiligten Behörden im In- und Ausland miteinander zu vernetzen, sondern insbesondere an fehlenden oder unzureichenden Rechtsvorschriften. Aus der Neugestaltung der europäischen Rückgaberichtlinie 2014/60/EU ergaben sich neue Anforderungen an das deutsche Recht, die auch die dringend erforderliche Überarbeitung der bisherigen Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens von 1970 ermöglichten. In den letzten fünf Jahren, seit Einführung des Kulturgutschutzgesetzes, nimmt die Anzahl der Rückgabeverfahren deutlich zu; immer mehr illegal verbrachte Kulturgüter kehren an ihren Ursprungsort zurück.
Mehr zum Kulturgutschutz in Niedersachsen erfahren Sie in diesem Video:
https://www.youtube.com/watch?v=cZt8C_iwwXQ&t=1074s