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BIM – Alleskönner am Bau nutzt auch Denkmalpflege

Objekte aus Privatbesitz gesucht


Neuer Leitfaden der Bundesarchitektenkammer zu „Digitalisierung und Bauen im Bestand“ in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern.

BIM – Building Information Modeling – ist seit geraumer Zeit das neue Zauberwort im Baugewerbe. Die Planungsmethode basiert auf einem 3D-Modell, das als digitaler Zwilling alle Informationen zum Gebäude und Baugeschehen bündelt: Form, Inhalt, Planungsschritte und wirtschaftliche Daten – alles, was bisher Akten und große Pläne füllte, hält der digitale Alleskönner vor. Es ist leicht absehbar: Ohne BIM geht bald nichts mehr am Bau. Und das trifft nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsbauten und damit ebenso für Denkmäler zu.

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat den überarbeiteten Leitfaden »Digitalisierung und Bauen im Bestand« in zweiter Auflage herausgegeben. Dabei bezog sie die Fachexpertise der AG Historische Bauforschung der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL) ein, an der auch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege beteiligt ist. Ein eigenes Kapitel widmet sich dem Thema »BIM in der Denkmalpflege«.

Die praxisnahe Handreichung wurde für alle Planenden am Bau verfasst, die die Digitalisierung für ihre Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsprojekte nutzen möchten. Sie erklärt Technologien der digitalen Bestandserfassung von Tachymetrie über Laserscanning, Drohnenbefliegung bis hin zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Das modellbasierte Arbeiten wird ebenso beschrieben wie die Erfassung der Planungsleistungen nach HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

»Die Denkmalpflege erkennt im Building Information Modeling (BIM) eine Chance, ihre eigene Fachdisziplin weiterzuentwickeln«, sagte NLD-Präsidentin Dr.-Ing. Christina Krafczyk. »Dabei ist es jedoch wichtig, das BIM an die besonderen Anforderungen des Planens und Bauens im Denkmalschutz anzupassen. Die Denkmalfachämter stehen hierbei gerne beratend zur Seite. Ohne eine sorgfältige Voruntersuchung ist eine Veränderung eines Denkmals nicht möglich. Das sollte auch beim Bauen im Bestand stets die Grundlage sein.«

Der neue Leitfaden ist abrufbar über die Homepage der Bundesarchitektenkammer: https://bak.de/politik-und-praxis/digitalisierung/fuer-planende-digital-durchstarten/digitalisierung-und-bauen-im-bestand/


Abb.: Zusammengesetzter Laserscan der Erzaufbereitungsanlage am Rammelsberg mit den Standorten der Scanner (ibt TU Braunschweig/NLD).

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