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Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes für das Römerlager Hedemünden beabsichtigt

Grabungsschutzgebiet Römerlager Hedemünden  

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege beabsichtigt die Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes im Bereich der Stadt Hann. Münden. Hierzu will die Präsidentin des Landesamtes eine Verordnung erlassen und führt hierzu ein informelles Anhörungsverfahren durch. Zu dem Entwurf der Verordnung hat die Stadt Hann. Münden eine Erklärung abgegeben, die ebenfalls bekanntgemacht wird.

Der Entwurf der GSG-VO liegt bis zum 4.12.2020 einschließlich bei der Stad Hann. Münden während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3 zur allgemeinen Einsicht aus.

Darüber hinaus kann der Entwurf der GSG-VO auch auf den Internetseiten des Landesamtes und der Stadt Hann. München eingesehen werden.

Anregungen können bis einschließlich zum 10.12.2020 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden oder dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege, Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover, gegeben werden.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung dem Entwurf der Verordnung vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Beteiligungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO zu entnehmen.

 

 

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